Gemeinsam zum Tarifvertrag – Weitere Gespräche vereinbart
Am 29. September trafen sich die Verhandlungsführer der IG Metall Christian van Remmen und der neue Verhandlungsführer von Borbet nach dem Ausscheiden von Herrn Plett, Herr von Hörsten. Es wurden Absprachen getroffen im Hinblick auf Verhandlungstermine in Bad Langensalza und Solingen. Das ganze wird von einer schriftlichen Vereinbarung begleitet, die diese Woche finalisiert werden soll. In den grundsätzlich konstruktiv verlaufenen Gesprächen, wurde aber immer wieder deutlich das die Geschäftsleitung weiter an einer innerbetrieblichen Lösung arbeitet. Die IG Metall kann an diesem Punkt nur unterstreichen dass dieser Weg an allen Standorten der unsicherste wäre.
Warum Tarifverträge?
Die Mitglieder an allen Standorten brauchen klare Vereinbarungen für die Zukunft, das können nur Tarifverträge sichern. Tarifverträge regeln betriebliche Mindeststandards. Ohne sie kann ein Arbeitgeber Arbeitsbedingungen verändern, Löhne und Gehälter kürzen, Arbeitszeiten verlängern oder Beschäftigte entlassen. Tarifverträge schützen die Beschäftigten in solchen Situationen – gerade in schwierigen Zeiten. Sie sind wie Gesetze einzuhalten. Im Betrieb können zwar günstigere Arbeitsbedingungen vereinbart werden, nicht aber schlechtere. Auch nicht, wenn die Beschäftigten zustimmen. Dafür steht das Günstigkeitsprinzip der Tarifverträge. Das Niveau der Tarifstandards steht und fällt mit der Stärke der IG Metall. Je mehr Mitglieder es im Betrieb gibt, desto stärker ist die IG Metall. Denn: Tarifverträge müssen von uns ausgehandelt werden.
Für wen gelten Tarifverträge?
Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vereinbart und gelten nur für ihre jeweiligen Mitglieder. Das bedeutet: Nur IG Metall-Mitglieder haben einen verbindlichen Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen. Für alle anderen gelten die gesetzlichen Regelungen – und die sind oft schlechter. Zwar gewähren Arbeitgeber auch Nichtmitgliedern tarifliche Leistungen, um zu vermeiden, dass noch mehr Menschen in die Gewerkschaft eintreten. Im Konfliktfall haben Nichtmitglieder aber keinen rechtlichen Anspruch auf diese Leistungen.
Was regeln Tarifverträge?
Tarifverträge regeln nicht nur die Höhe der Einkommen und Ausbildungsvergütungen, sondern auch die Arbeitsbedingungen. In den Entgeltrahmentarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie ist unter anderem beschrieben, wie sich die Entgelte zusammensetzen und nach welchen Kriterien Beschäftigte eingruppiert werden. Manteltarifverträge regeln die Arbeitsbedingungen. Hierunter fallen die Arbeitszeit, der Arbeitsschutz, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Mehrarbeit und Schichtarbeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Sonderzahlungen, Beschäftigungssicherung und vermögenswirksame Leistungen.
Den Tarif wollen sie bei Borbet nicht verhandeln was gut für die Kollegen ist.
Stattdessen wird Wartung gemacht und die Gesundheit der Kollegen aufs Spiel gesetzt,über 200 Fremdarbeiter und kaum einer hat die Maske auf und von desinfizieren kann garkeine Rede sein.
Wenn man nachfragt was das soll Wartung ohne Einhaltung der Hygiene, kommt die Antwort, Frau BORBET hat es so genehmigt. 👍
Danke Frau BORBET für ihrer Fürsorge. 👍