Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Borbet: Beratung der IG Metall sorgt für gerechte Bezahlung

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Borbet

Beratung der IG Metall sorgt für gerechte Bezahlung

 

AndreB / Panthermedia.net

Über Jahre hinweg wurden bei Borbet gesetzliche Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall missachtet. So stellte sich heraus, dass die entsprechenden Lohnfortzahlungen zu Lasten der Beschäftigten über Jahre hinweg auf der falschen Grundlage berechnet wurden.

Schon seit längerem diskutieren die Beschäftigten im Betrieb dieses Thema. Den Stein ins Rollen brachte der Brandbrief eines Beschäftigten an die IG Metall zur aktuellen Situation bei Borbet.

Was ich im Moment fühle ist einfach Wut, denn ich fühle mich verarscht. Im Frühjahr des Jahres ergab es sich, dass einige unserer Kollegen sich wegen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Rat bei der IG Metall geholt haben und siehe da: Wir wurden über Jahre um unser Geld betrogen.“

Anstatt den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate inklusive Leistungsprämien und Zulagen zur Berechnung heran zu ziehen, wurde die Entgeltfortzahlung lediglich anhand des Grundlohns berechnet.

Im Ergebnis bedeutete das für die Kolleginnen und Kollegen deutliche Einkommensverluste im Vergleich zur gesetzlich vorgeschriebenen Regelung. Ein Rechenbeispiel zeigt den Unterschied: Für einen durchschnittlich verdienenden Mitarbeiter in der Produktion, ergibt sich bei 10 Tagen Krankheit ein Minus von 250 Euro, durch die falsche Berechnung der Lohnfortzahlung. Neben der Belastung durch Krankheit auch noch Verluste beim Entgelt hinnehmen? Das wollten sich die Kolleginnen und Kollegen nicht gefallen lassen!

Nun haben die Metallerinnen und Metaller bei Borbet, gemeinsam mit der IG Metall dafür gesorgt, dass dieser Missstand endlich abgestellt wurde. Durch die gezielte Aufklärungsarbeit der IG Metall bei ihren Mitgliedern, wurde das Thema im Betrieb diskutiert. Seit kurzem wird nun auch bei Borbet die richtige Berechnungsgrundlage angewendet. Herzlichen Dank dafür!

„Aus diesem Grund sollte jeder einzelne nochmal genau hinschauen, ob es aus der Vergangenheit noch Ansprüche gibt“, rät Helmut Kreutzmann von der IG Metall Olsberg. „Unseren Mitgliedern steht in solchen Fällen nicht nur Beratung, sondern auch rechtlicher Beistand zu. Auch Kolleginnen und Kollegen, die noch kein Mitglied sind, steht unsere Tür jederzeit offen.“

Rechtstipps zum Thema Lohnfortazahlung im Krankheitsfall

Welche Rolle spielt der Betriebsrat?

Da hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat eine entscheidende Rolle zugedacht. Im Betriebsverfassungsgesetz § 80  stehen die Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats:

(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:

  1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
  2. ……..

Dazu zählt neben dem Entgeltfortzahlungsgesetz auch das Arbeitszeitgesetz (Arbeitszeiten, Pausenregelungen, usw.) sowie die Arbeitsstätten- Bildschirmverordnung usw.

 

Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag – Ansprüche können zeitnah verfallen!

Die meisten Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen. Dies sind Verfallsfristen für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Wenn der jeweilige Anspruch nicht binnen einer bestimmten – relativ kurzen – Zeit geltend gemacht wird, verfällt er. Das gilt auch, wenn noch keine Verjährung eingetreten ist. Denn Ausschlussfristen verkürzen die Verjährung.

Verjährungsfristen sind verhältnismäßig lang. Wenn das Gesetz für einen Anspruch keine andere Verjährungsfrist bestimmt, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist. Diese beträgt drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, zu laufen. Ein Urlaubsabgeltungsanspruch aus Sommer 2016 verjährt beispielsweise erst am 31.12.2019.

In Anbetracht der langen Verjährungsfristen soll mittels Ausschlussfristen die Möglichkeit bestehen, bereits zu einem früheren Zeitpunkt Ansprüche erlöschen zu lassen.

Ausschlussfristen gelten auch bei Unkenntnis

Auch wenn der Anspruchsinhaber nichts von der Existenz einer Ausschlussfrist oder deren Inhalt weiß, gilt diese (vgl. BAG, Urt. v. 18.8.2011 – 8 AZR 187/10 m.w.N.). Der Anspruch verfällt. Ausschlussfristen stehen nicht immer im Arbeitsvertrag selbst. Wenn im Arbeitsvertrag mittels Bezugnahme die Anwendung eines bestimmten Tarifvertrags vereinbart ist, kann sich die Ausschlussfrist auch im Tarifvertrag verbergen. Hier gilt es genau hinzusehen.

Transparenz und Verständlichkeit der Klausel

Ausschlussfristen dürfen sich nicht irgendwo an versteckter Stelle im Arbeitsvertrag befinden. Sie sollten deutlich bezeichnet und klar hervorgehoben werden. Die Voraussetzungen und Folgen der Ausschlussfrist müssen klar und verständlich geregelt sein. Eine Klausel darf die Rechtslage nicht irreführend darstellen und muss sich dem durchschnittlichen Arbeitnehmer erschließen. Es darf keine Gefahr bestehen, dass der Arbeitnehmer von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird, weil die Klausel nicht verständlich oder verwirrend ausgestaltet ist

Geltende Tarifverträge mit Ausschlussfristen: Nachweisgesetz beachten!

Der Arbeitgeber hat nach dem Nachweisgesetz die Verpflichtung, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnis den wesentlichen Inhalt des Arbeitsvertrags schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer diese Niederschrift auszuhändigen – wenn dieser nicht schon einen schriftlichen Arbeitsvertrag hat. Der Arbeitgeber ist verpflichtet auf die Geltung von Tarifverträgen auf das Arbeitsverhältnis hinzuweisen. Dabei ist irrelevant, auf welcher Grundlage der Tarifvertrag gilt (Tarifbindung, Allgemeinverbindlichkeitserklärung, betriebliche Übung) oder ob es sich um einen Branchen- oder Haustarifvertrag handelt. Fehlt dieser Hinweis auf den Tarifvertrag und enthält der Tarifvertrag eine Ausschlussfrist, greift diese Ausschlussfrist zwar. Jedoch hat der Arbeitnehmer – wenn er nicht innerhalb der Verfallsfrist Kenntnis von der Ausschlussklausel erhält – einen Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer wird dann so gestellt, als sei sein Anspruch nicht untergegangen. Auf die Ausschlussfrist selbst muss übrigens nicht ausdrücklich hingewiesen werden.

Unzulässige Rechtsausübung: Den Arbeitnehmer nicht von der Geltendmachung abhalten

Der Arbeitgeber kann sich nicht auf die Ausschlussfrist berufen, wenn sich dieses Berufen als eine gegen Treu und Glauben und damit gem. § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung darstellt. Dies nimmt das BAG (Urteil vom 18.8. 2011 – 8 AZR 187/10 m.w.N.) an, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit des Arbeitnehmers hinsichtlich der erforderlichen Geltendmachung des Anspruchs durch ein Verhalten des Arbeitgebers veranlasst worden ist. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht von der Geltendmachung des Anspruchs bzw. der Einhaltung der Verfallfrist abhalten. Dies wird beispielsweise angenommen, wenn der Arbeitgeber durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen dem Arbeitnehmer die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich macht bzw. an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne Wahrung der Ausschlussfrist erfüllt werde.

12 Kommentare
  1. Das ist ja fast schon Beteug. Wieso hat es keiner der Verantwortlichen bemerkt? Oder hat der Betriebsrat das mit getragen?

  2. Einfach traurig wie man in dieser Firma (einige nennen es Familie 🤣) betrogen wird. Hier wird nur an das eigene Vermögen gedacht. Ich wünsche den Beschäftigen das sie ihre Ziele erreichen. Wir in unserem Betrieb werden überlegen ob wir die Marke Borbet weiter empfehlen werden.

  3. Ja die Firma Borbet ist mit ihrem System egal was sie durchsetzen wollen nicht auf dem Stand 2020 eher wohl in den Zeitraum als sie angefangen haben Chefs zu sein ihr Wort ist Gesetz und gesetzliche Regelung werden auch heute noch mit Füssen getreten und wer doch anderer Meinung ist wird entsprechend behandelt oder gar entfernt. Pausenräume sowie Pausenregelung sind einfach nicht drin und Unterstützung vom Betriebsrat ist einfach nicht vorhanden. Nein wenn man eine Pause erwähnt wird man doff angesehen wie aussetzige und der Betriebsrat bei Borbet ist eh der Lacher schlecht hin. Dies Kollegen sind gewählt worden und die Interessen der Arbeitnehmer zu verteidigen was nie passiert. Wir werden gnadenlos verarscht in allen Bereichen die man sich vorstellen kann. Der Betriebsrat ist ist nur dafür da den Befehlen von oben zu gehorchen und durchzuführen. Die IG Metall wird rein durch den Betriebsrat abgelehnt was schon ein Witz ist und warum??? Unter einen Tarif wären die wenigsten im Betriebsrat in der Lage einen Mandeltarifvertrag durchzusetzen weil sie gewohnt sind nur zu akzeptieren was ihnen von oben befehligt wird. Es läuft vieles schief bei Borbet aber die GL und GF biegen alles so hin wie sie es wollen. Leute steht auf und wehrt euch mit allen gesetzlichen Mitteln um faire Bedingungen zu erreichen für uns Arbeiter. 15 Schichten mehr im Jahr?????? Was geht in den Köpfen ab wir Arbeiten schon am Limit und noch ein drauf setzen Frechheit pur. Gnadenlose Profitgier egal was mit dem Arbeitern in der Produktion passiert es wird nur uns zum Nachteil ausgelegt. Mehr Geld wie versprochen gibt es dann aber auch nicht nein im Gegenteil am liebsten noch Geld abziehen. Frechheit

    • Der Betriebsrat besteht doch fast nur noch aus Frühschichtlern. Denen ist es doch vollkommen egal, wenn die Kollegen im 5 Schichtsystem zusätzliche Schichten leisten müssen. Der BR wird bestimmt diesen 15 zusätzlichen Arbeitstagen ohne weiters zustimmen. Dieser Betriebsrat gehört aufgelöst !!!

  4. Seid fast 20 Jahren in dem Unternehmen. Und es wird Jahr für Jahr schlimmer. Früher war es noch angenehm. Heute ist es nur noch eine korrupte Firma. Mitarbeiter werden ausgebeutet.
    Arbeiten bis zum Umfallen. Daher wird es Zeit das der Tarifvertag im Hause Bornet einzieht. Und das in allen Standorten. Wir machen alle den gleichen Job.

  5. Man sollte die korrekte Lohnfortzahlung aus den Vergangen Jahren nachfordern!

  6. Ja ist schon traurig was in diesen Laden abgeht, wir die Arbeiter werden wie Tiere behandelt,nur eine Nummer.🤢
    Jeden Tag wird es schlimmer und schlimmer!!!! Wann verstehen die Trotel denn eigentlich was die mit uns machen😩

  7. Ich schließe mich den vorherigen Kommentaren uneingeschränkt an. Vor allem in dem Punkt, dass dieser Betriebsrat aufgelöst werden müsste. Zumindest der vom Standort HSK. Wenn man dann auch noch hört, dass die Kollegen/innen aus dem Fünfschichtsystem in Zukunft auch noch dazu verdonnert werden sollen mindestens X Freischichten (zur Erinnerung X ist eine Variable kann sich also auch mal schnell ändern) im Jahr zu absolvieren fällt einem echt der Kitt aus der Brille. Diese Kollegen, die in dem oben genannten Schichtsystem malochen sind froh wenn sie mal ein richtiges Wochenende bei ihrer Familie sein können aber woran denkt der BR? Hauptsache die Maschinen laufen. Wenn mal Personal fehlt und es dem BR nur darum geht, dass die Maschinen laufen könnt ihr doch selber mal Sonntags morgens um 06:00 Uhr mit anpacken. Wir wären auch bereit die Geschäftsführung mal Samstags auf einer Nachtschicht mit anzulernen.

    Es ist ein sehr gewöhnungsbedürftiger Familiensinn im Hause Borbet. 🙁

  8. Alles für die Familie!!!!

    Es ist schon Wahnsinn was alles mit uns durchgezogen wird und wie wir für dumm verkauft werden.
    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall( 25 Euro im Durchschnitt pro Tag). 15 zusätzliche Arbeitstage.
    Der Betriebsrat ist der verlängerte Arm der GL und Frau Borbet kommt vor lachen nicht in den Schlaf.
    An Wertschätzung ein Schlag ins Gesicht.
    Aber der größte Hammer wenn man den Gerüchten glauben schenken darf, ist das es in Kodersdorf eine Corona Prämie geben hat.
    Das wäre die größte Schweinerei für alle Beschäftigte bei Borbet.

    Werdet endlich wach!!!!
    Gleiche Arbeit Gleiches Geld

  9. Wann werden unsere Kollegen endlich mal wach und merken das es nur eine Lösung gibt und das ist der IGM beizutreten!!!! Wir werden doch nur noch beschissen siehe Entgeldfortzahlung wobei hier ja auch noch Geld dem Finanzamt und der Krankenkasse entgangen ist und uns leider auch noch in der Rentenversicherung. Jetzt sollen wir auch Tage X in der Freischicht reinkommen! Es reicht lasst Euch nicht alles gefallen.

  10. Vielleicht sollte man dem Finanzämtern mal stecken was denen auch an Geld flöten gegangen ist. Würd mich ja mal interessieren wie die über sowas denken.

  11. Es ist mehr als traurig zu lesen, dass in einen inhabergeführten Familienunternehmen so etwas passiert. Ein Versehen war es nicht! Bei Borbet Thüringen war das auch 2013 und 2014 ein heißes Thema. Dort wurden es dann Mitte 2014 gelöst. Der Geschäftsführer ist ja an beiden Orten der Gleiche.

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