Anspruch auf die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld haben Leihbeschäftigte, die zum Stichtag 30. November 2023 mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall und seit über sechs Monaten bei ihrem Verleih-Arbeitgeber beschäftigt sind. Dies gilt für Beschäftigte von Leihfirmen, die an die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ gebunden sind (über 90 Prozent aller Leihbeschäftigten) – jedoch nicht für Verleihbetriebe, die keinen Tarif oder eigene Tarifverträge haben – etwa den Personaldienstleister Autovision, wo ein eigener Haustarif gilt.
So bekommst Du Deine Extrazahlungen
Du musst bei Deinem Verleihbetrieb einen persönlichen Antrag stellen. Beantrage die Mitglieder-Extrazahlung fristgerecht (Post-/E-Mail-Eingang):
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Urlaubsgeld zwischen dem 19. Mai und dem 30. Juni
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Weihnachtsgeld zwischen dem 19. Oktober und dem 30. November
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